Verleih
- Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über die Vermietung von Gegenständen zwischen der Kerres-Verleihshop.de (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“) über die Webseite www.kerres-verleihshop.de. Abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. - Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die zeitweise Überlassung von Mietgegenständen wie Mobiliar, Dekorationen, technischen Geräten (z. B. Heizstrahler, Elektrogeräte) und Zubehör zu Veranstaltungen aller Art. - Mietdauer und Rückgabe
Die reguläre Mietdauer beträgt – wenn nicht anders schriftlich vereinbart – 3 Tage, an den Wochenenden 4 Tage beginnend mit dem Tag der Übergabe. Die Rückgabe hat zum vereinbarten Termin zu unseren normalen Öffnungszeiten zu erfolgen. Wird die vereinbarte Rückgabefrist überschritten, behalten wir uns vor, zusätzliche Mietkosten in Höhe von 15% der Gesamtsumme pro Tag zu berechnen.
Der Mieter verpflichtet sich, die Gegenstände ordnungsgemäß zu behandeln und in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Nach der Rückgabe wird die Ware durch unsere Mitarbeiter in unseren Betriebsräumen kontrolliert und auf Vollständigkeit und Unversehrtheit überprüft. Veränderungen und Mindermengen, die während der Mietdauer entstanden sind, werden von uns als Schadenersatz geltend gemacht. Fehlmengen, Bruch und Beschädigung, auch an Transport- und Verpackungsbehältern, gehen zu Lasten des Mieters. Bei Verlust hat der Mieter Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises zu leisten.
- Abholung und Lieferung
Die Abholung der Mietgegenstände erfolgt nach vorheriger Terminabsprache. Auf Wunsch liefern wir die Artikel an eine vom Mieter angegebene Adresse. Für Lieferung und Abholung fallen zusätzliche Kosten an, die abhängig von Entfernung und Aufwand sind. Diese werden im Angebot separat ausgewiesen. - Reinigung und Rückgabezustand
Aus hygienischen Gründen werden alle Gebrauchsgegenstände wie Textilien, Geschirr, Möbel etc. von uns gereinigt. Hierfür fallen zusätzliche Reinigungskosten an. Diese werden im Angebot separat ausgewiesen. Ein Erlass bei Eigenreinigung kann leider nicht berücksichtigt werden. - Sicherheitshinweise bei Nutzung
- Gasbetriebene Geräte (z.B. Heizstrahler):
Betrieb nur im Freien und unter ständiger Aufsicht. Gasflaschen müssen fachgerecht angeschlossen sein und dürfen nur mit zertifizierten Druckreglern betrieben werden. Es besteht Brand- und Explosionsgefahr. Der Mieter ist verpflichtet, sich vor der Benutzung mit den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen. Der Vermieter haftet nicht für unsachgemäßen oder falschen Gebrauch. Die Sorgfaltspflicht liegt ausschließlich beim Mieter. - Elektrogeräte:
Elektrogeräte dürfen nur in trockener Umgebung und auf ebenem Untergrund betrieben werden. Der Betrieb durch Kinder ist untersagt. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.
Der Anschluss darf ausschließlich an geprüfte Stromquellen erfolgen.
Im Zweifelsfall ist der Betrieb durch geschultes Personal zu empfehlen.
- Haftung und Schäden
Der Mieter haftet während der Mietdauer für Verlust, Diebstahl sowie Beschädigungen am Mietobjekt, die über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehen. Schäden sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Im Schadensfall behalten wir uns vor, Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten in Rechnung zu stellen. - Stornierung
Eine Stornierung, gleich aus welchem Grund, ist ab Auftragserteilung bis 30 Tage vor Mietbeginn mit einer Stornogebühr von 10% des Mietpreises verbunden. Bei späterer Stornierung oder Nichtzustandekommen des Vertrages berechnen wir folgende Gebühren
– bis 14 Tage vor Mietbeginn: 25 % des Mietpreises
– bis 5 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises
– bis 1 Tag vor Mietbeginn: 75 % des Mietpreises
– danach 100 % des Mietpreises
Die oben genannten Beträge übersteigen die nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwartenden Schaden auf Seiten der KERRES Catering GmbH nicht. Dem Vertragspartner bleibt es jedoch nachgelassen, nachzuweisen, dass ein Schaden tatsächlich nicht entstanden ist bzw. ein solcher wesentlich geringer ausfällt, als die ihm letztlich in Rechnung gestellte Stornierungsgebühr.
- Zahlungsbedingungen
Ist es zu einer Vereinbarung (Auftrag) gekommen, ist der Auftraggeber zur Zahlung verpflichtet, ungeachtet dessen, ob er die Artikel benötigt oder gebraucht hat. Bei Aufträgen über 150,– € sind 50% des Auftragswertes bis 14 Tage vor der Auslieferung, zur Zahlung fällig. Sollte der vereinbarte Anzahlungsbetrag nicht fristgerecht eingehen können wir vom Auftrag zurücktreten. In diesem Falle machen wir Schadensersatzansprüche von 80% des Gesamtauftragswertes gelten. Der Rechnungsbetrag wird nach der Veranstaltung/ Lieferung in Rechnung gestellt, welche innerhalb von 14 Tagen netto bezahlt werden muss. - Datenschutz
Es gelten die Bestimmungen unserer Datenschutzerklärung, einsehbar unter www.kerres-verleihshop.de/datenschutz. - Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Aachen.
Zeltverleih
- Preise
Alle genannten Zeltpreise verstehen sich inkl. Transport, Auf- und Abbau. Anteilige Aufwandentschädigung nur bei erschwerter Anfahrt oder Aufbau. Unsere Zeltpreise verstehen sich inkl. Transport und Montage, unter der Voraussetzung, dass keine erschwerten Bedingungen einen reibungslosen Aufbau verzögern, z.B. keine Zufahrt zum Gelände, so dass die Zeltteile von Hand weitertransportiert werden müssen oder unebenes Gelände.
- Allgemeines
Das Zubereiten von warmen Speisen (z.B.: Grillen) sowie das Bekleben der Zeltplanen ist nicht erlaubt. Evtl. Schäden durch Fahrspuren unserer LKWs oder Erdnägel zur Zeltbefestigung übernimmt der Mieter.
- Bauabnahme
Für Festzelte über 72 m² ist eine Bauabnahme erforderlich. Die Abnahme hat der Kunde auf seine Kosten zu besorgen. Der Auftragnehmer oder dessen Leistungserbringer stellt Statik- und Bauskizzen (Prüfbuch für fliegende Bauten) zur Verfügung. Die Bauabnahme wird vom Auftragnehmer nur dann besorgt, wenn dies gesondert vereinbart ist. Der Kunde hat für eine ausreichende Anzahl von Feuerlöschern zu sorgen. Pro 100 m² sind Feuerlöscher mit ca. 12 kg Füllinhalt erforderlich.
Das Aufstellen der Zelte erfolgt auf Anweisung des Kunden. Dieser ist verpflichtet, vor Aufstellen der Zelte den Untergrund hinsichtlich Versorgungsleitungen zu überprüfen. Zelte sind mit Erdnägeln bis zu einer Tiefe von 80 cm zu befestigen. Der Kunde hat den Auftragnehmer auf evtl. bestehende Leitungen etc. hinzuweisen.
- Sturm- und Unwettergefahr
Bei Sturm- und Unwettergefahr hat der Mieter oder einer seiner Erfüllungsgehilfen zur Verfügung gestellte Gegenstände ordnungsgemäß zu sichern, insbesondere bei Mietzelten Aus- und Eingänge dicht zu verschließen und die Zelthalle notfalls von Personen zu räumen. Bei Schneefall hat eine ständige Beheizung angemieteter Zelte zu erfolgen, so dass die Temperatur von 12° C nicht unterschritten wird. Zelte sind in der Regel statisch ohne Schneelast berechnet.
- Obhutspflicht
Der Mieter hat das Zelt so lange zu bewachen und in Obhut zu behalten, bis die körperliche Übernahme des Zeltes oder einen ihrer Beauftragten erfolgt ist. Die Obhutspflicht des Mieters endet mit der Übergabe des Mietgutes am jeweiligen Lager des Vermieters.
Alle Preise gelten zzgl. der geltenden MwSt!